Österreich wickelt sein öffentliches Beschaffungswesen nach einem eigenen Bundesgesetz ab. Es verfügt über eine Besonderheit, die Bietern viel wiederholten Papierkram ersparen kann: ein zentrales Register, in dem die Eignung einmal nachgewiesen wird. Wenn Sie an österreichische öffentliche Auftraggeber verkaufen, sind beide Punkte wissenswert.
Kurzantwort: Das BVergG, das Bundesvergabegesetz 2018, ist das österreichische Bundesvergabegesetz. Es setzt die EU-Regeln in österreichisches Recht um und legt die Verfahren fest, die Auftraggeber einhalten müssen. Viele österreichische Lieferanten registrieren sich auch im ANKÖ, einem zentralen Register, das es ihnen ermöglicht, ihre Eignung einmal anstatt für jede Ausschreibung nachzuweisen.
Was das BVergG abdeckt
Das BVergG ist das wichtigste österreichische Vergaberecht. Es definiert, welche Auftraggeber eine Beschaffung durchführen müssen, welche Verfahren sie anwenden, die Schwellenwerte und die Grundsätze des fairen und transparenten Wettbewerbs. Wenn Sie eine österreichische Ausschreibung lesen, ist das BVergG die Quelle der dahinterstehenden Regeln.
Das ANKÖ Register
Das ANKÖ, der Auftragnehmerkataster Österreich, ist ein zentrales Register von Lieferanten und deren Eignungsnachweisen. Indem Sie Ihre Dokumente dort hinterlegen, können Sie Auftraggeber auf das Register verweisen, anstatt für jede Ausschreibung dieselben Zertifikate zusammenzustellen. Für einen Lieferanten, der regelmäßig in Österreich bietet, ist das eine echte Zeitersparnis.
Was es für Sie als Lieferant bedeutet
Die praktische Vorgehensweise in Österreich besteht darin, das in der Ausschreibung genannte BVergG-Verfahren zu lernen und einen ANKÖ-Eintrag in Betracht zu ziehen, wenn Sie häufig bieten. Ersteres sagt Ihnen, wie der Wettbewerb abläuft, Letzteres reduziert den wiederholten Nachweisaufwand über mehrere Ausschreibungen hinweg.
FAQ
Was ist das BVergG? Das österreichische Bundesvergabegesetz, das die EU-Regeln umsetzt.
Was ist das ANKÖ? Ein zentrales österreichisches Register, in dem Lieferanten Eignungsnachweise speichern und diese über mehrere Ausschreibungen hinweg wiederverwenden.
Ist das BVergG dasselbe wie die deutschen Regeln? Nein. Österreich und Deutschland haben jeweils ihr eigenes Vergaberecht, daher folgen österreichische Ausschreibungen dem BVergG, nicht der deutschen VgV oder VOB.